Wir sind für Sie da

Was tun im Trauerfall?

Hilfe im Trauerfall

Der Tod eines geliebten Menschen bringt viele Menschen erst einmal völlig aus dem Gleichgewicht. Oft ist man mit dieser Situation als Angehöriger überfordert und dankbar, die Formalitäten an eine vertrauensvolle Person abgeben zu können.
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Zögern Sie nicht, uns zu jeder Tages- und Nachtzeit unter 07351/8020700 anzurufen.

Leider können wir Ihnen Ihre Trauer nicht abnehmen, aber die Organisation und das ganze Drumherum können Sie bedenkenlos uns überlassen. Rufen Sie uns an. Wir besprechen Ihre Wünsche, die Wünsche des Verstorbenen und die nächsten Schritte. Dazu kommen wir auch gern zu Ihnen ins Trauerhaus, wenn Sie dies wünschen. Als Bestatter mit Herz stehen für uns immer die Würde der Verstorbenen und die Wünsche und Sorgen der Angehörigen im Vordergrund.

„Der Mensch, den wir liebten, ist nicht mehr da, wo er war,
aber überall, wo wir sind und seiner gedenken.“
(Augustinus von Hippo)

Die ersten Schritte

Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, muss als erstes ein Arzt, meist der Hausarzt oder ein Notarzt, gerufen werden. Der Arzt nimmt die sogenannte Leichenschau vor und stellt eine Bescheinigung des Todes aus. Dazu benötigt er den Personalausweis des Verstorbenen.

Danach kann der Verstorbene gewaschen und angekleidet werden. Manche Angehörige möchten diese Tätigkeit selbst übernehmen. Wir unsterstützen Sie aber auch gern.

Ein Verstorbener muss nicht unverzüglich abgeholt und in unser Bestattungshaus überführt werden. Er kann noch bis zu 36 Stunden im Trauerhaus bleiben.

Wir können Ihnen helfen, eine Hausaufbahrung im Kreise der Familie und Freunde auszurichten.

Verstirbt ein Mensch im Krankenhaus oder im Heim, kümmert sich die dortige Verwaltung um die ersten Schritte.

Engel Skulptur

Die wichtigsten Unterlagen

Bitte halten Sie im Trauerfall folgende Dokumente bereit:

Totenschein vom Arzt ausgestellt
Personalausweis
Krankenkassenkarte
Geburtsurkunde (für Ledige)
Heiratsurkunde oder Familienbuch (für Verheiratete, zusätzlich: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk für Geschiedene bzw. zusätzlich: Sterbeurkunde des Ehepartners für Verwitwete)
optional: Rentenbescheid und Versicherungsverträge

Wir sind Ihnen auch gerne bei der Organisation der erforderlichen Abschriften behilflich, falls Sie nicht (mehr) alle Unterlagen zur Hand haben.